Motorradfahrer flieht vor Polizei: Drogenfahrt ohne Führerschein
Ein 44-Jähriger ist in Gelnhausen vor einer Polizeikontrolle geflüchtet und gefährdet dabei mehrere Personen. Die Beamten stellten fest, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand, keine gültige Fahrerlaubnis besaß und sein Motorrad nicht versichert war.
Drogenfahrten sind nach § 315c StGB und § 24a StVG strafbar. Bei Verdacht auf Drogenkonsum kann eine Blutentnahme angeordnet werden. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat nach StGB § 21.
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