Alkoholfahrt mit 1,80 Promille – Schwerer Verkehrsunfall
Ein Fahrer verursachte einen schweren Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit einem gemessenen Atemalkoholwert von knapp zwei Promille. Die Polizei ordnete eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmte seinen Führerschein. Die Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholeinfluss wurden eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Fakten
Statistiken (NW)
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