Motorradfahrer unter Drogeneinfluss flüchtet vor Polizei
Ein 40-jähriger Neusser wurde bei einer Verkehrskontrolle an Schulen in Neuss gestellt, nachdem er eine rote Ampel missachtete und zu flüchten versuchte. Der Drogentest und Alkoholtest ergaben Verdacht auf Betäubungsmittel- und Alkoholkonsum vor Fahrtantritt. Zusätzlich war das Motorrad gestohlen, nicht zugelassen und der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat; Blutproben dienen der Bestimmung der Fahrtauglichkeit und als Beweismittel in Strafverfahren.
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