Schwelm: Alkoholfahrt mit 1,8 Promille ohne Fahrerlaubnis
Ein 38-jähriger Schwelmer verursachte am 21. Mai einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit über 1,8 Promille. Der Alkoholtest bestätigte den Verdacht auf Fahren unter Alkoholeinfluss. Zusätzlich war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit über 1,8 Promille ist eine Straftat; der Alkoholtest und die anschließende Blutprobe sind standardisierte Nachweismethoden für die strafrechtliche Verfolgung.
Statistiken (NW)
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