Alkoholfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Bahnhofstraße
Bei einer abendlichen Verkehrskontrolle in der Bahnhofstraße wurde ein 37-jähriger Citroen-Fahrer mit 1,05 Promille Alkohol im Blut gestoppt. Der Alkoholtest bestätigte die Fahruntüchtigkeit, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Fakten
Atemalkoholtest und Blutprobe dienen der Feststellung der Fahrtauglichkeit; bei über 1,0 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet wird.
Statistiken (NW)
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