Alkohol- und Drogenfahrt auf E-Scooter in Bad Oeynhausen
Ein 50-jähriger Bad Oeynhausener wurde auf der Herforder Straße mit einem Elektrokleinstfahrzeug kontrolliert und zeigte Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum. Nach positiven Atemalkohol- und Drogenvortests wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Fakten
Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss ist eine Ordnungswidrigkeit; positive Drogen- und Alkoholtests führen zur Blutprobenentnahme und Fahruntauglichkeitsfeststellung.
Statistiken (NW)
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