23-Jähriger mit 160 km/h: Drogentest nach Einzelrennen
Ein 23-jähriger Van-Fahrer wurde in Köln mit 160 km/h bei erlaubten 70 km/h gestoppt und ignorierte zudem eine rote Ampel. Aufgrund von Hinweisen auf Alkohol- und Drogenkonsum wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt.
Fakten
Drogenfahrten werden durch Drogentest oder Blutprobe nachgewiesen und führen zur Fahrerlaubnisentziehung nach StGB § 315d (Einzelrennen mit berauschenden Mitteln).
Statistiken (NW)
Weiterführende Informationen
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