Drogenfahrt auf E-Scooter: Dortmund verhängt Bußgelder
Die Dortmunder Polizei führte umfangreiche Kontrollen durch und dokumentierte eine Drogenfahrt auf einem E-Scooter. Eine 52-Jährige wurde unter Drogeneinfluss fahrend angetroffen und musste sich einem Drogentest unterziehen, woraufhin ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Fakten
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge; Fahren unter Drogeneinfluss führt zu Bußgeldern von 500–1.500 Euro und Fahrverboten, unterliegt denselben Grenzwerten wie Pkw.
Statistiken (NW)
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