Alkoholfahrt auf Ohrscher Landstraße – 1,23 Promille
Ein 42-jähriger Hamelner wurde auf der Ohrschen Landstraße mit 1,23 Promille kontrolliert. Der Alkoholtest führte zur Sicherstellung des Führerscheins und zur Blutentnahme durch die Polizei.
Fakten
Fahren mit 1,23 Promille erfüllt Straftatbestand Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB.
Statistiken (NW)
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