Alkoholfahrt in Angermund: Mann verletzt sich selbst
Ein 64-jähriger Hildener geriet in Angermund mit seinem Pkw in den Gegenverkehr und erlitt schwere Verletzungen. Die Polizei verdächtigte den Fahrer der Alkoholfahrt, nahm eine Blutprobe vor und beschlagnahmte seinen Führerschein.
Fakten
Bei Verdacht auf Alkoholfahrt ist die Blutprobenentnahme ein zulässiges Beweismittel gemäß StPO und kann zur Verurteilung nach StGB §316 führen.
Statistiken (NW)
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