Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein auf B243
Ein 45-jähriger Bad Gandersheimer befuhr die B243 in entgegengesetzter Fahrtrichtung und zwang mindestens einen PKW zur Vollbremsung. Der Atemalkoholtest ergab über 3 Promille, zudem verfügte der Fahrer über keine gültige Fahrerlaubnis. Die Blutentnahme wurde angeordnet und Strafverfahren eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die Blutentnahme und Führerscheinentzug zur Folge hat.
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