Transporterfahrer mit 2,60 Promille in Tiefgarage
Ein 39-jähriger Fahrer versuchte mit seinem 2,60 Meter hohen Transporter in eine Tiefgarage mit 2,00 Meter Höhenbeschränkung einzufahren. Bei der Unfallaufnahme ergab der Alkoholtest über 2 Promille, woraufhin ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet wurde.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit über 2,0 Promille stellt eine Straftat dar und führt zur Sicherstellung des Führerscheins sowie Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
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