68-Jähriger mit 1,55 Promille in Buchholz erwischt
Ein 68-jähriger Autofahrer wurde in Buchholz i.d.N. bei einer Verkehrskontrolle mit einem Atemalkoholtest von 1,55 Promille gestoppt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Fahren mit 1,55 Promille ist eine Straftat nach § 316 StGB und führt zu Fahrverbot, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
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