Drei Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss in Cloppenburg
Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta korrigiert die Daten dreier Verkehrsverstöße vom 06.06.2026. Ein Fahrer stand unter Alkoholeinfluss, zwei weitere unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Kontrollen fanden in den frühen Morgenstunden zwischen 04:20 und 05:38 Uhr statt.
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat. Ab 0,5 Promille BAK liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Auch unter Drogeneinfluss ist Fahren verboten.
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