Alkoholfahrt mit Fahrrad: 1,89 Promille in Leer
Ein 24-jähriger Fahrradfahrer kollidierte am 28.05.2026 in Leer mit einem Audi Q3, nachdem er die Straßenseite wechseln wollte. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,89 Promille, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Das Verfahren wegen Alkoholfahrt wurde eingeleitet.
Fakten
Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,16 Promille) ist gemäß StGB § 316 strafbar und kann zu Bußgeldern, Fahrverboten und Führerscheinentzug führen.
Statistiken (NI)
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