Alkoholfahrt B71: 47-Jähriger am Fahrbahnrand eingeschlafen
Ein 47-jähriger Fahrer aus Cuxhaven wurde auf der B71 kontrolliert, nachdem er am Fahrbahnrand schlafend in seinem Pkw angetroffen worden war. Der Fahrer machte einen fahruntüchtigen Eindruck und verweigerte Vortests, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.
Fakten
Die Blutprobe als Nachweis der Fahrtüchtigkeit ist zulässig bei Verdacht auf Alkoholeinfluss; der Alkoholtest dient der Rechtssicherheit im Bußgeldverfahren.
Statistiken (NI)
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