Alkoholfahrt auf L217 bei Winsen: 2,36 Promille
Ein Kraftfahrzeugführer wurde auf der L217 in Richtung Anschlussstelle Winsen-West mit auffälliger Fahrweise gemeldet und einer Kontrolle unterzogen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,36 Promille, wodurch die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sichergestellt wurde. Der Vorfall zeigt die Wichtigkeit von Alkoholtests zur Verkehrssicherheit.
Fahren mit 2,36 Promille stellt eine Straftat dar und führt zu Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe gemäß StGB.
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