Alkoholfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Scheeßel
Ein 38-jähriger Fahrer wurde in Scheeßel mit einem Atemalkoholtest von 0,97 Promille gestoppt. Zusätzlich zur Trunkenheitsfahrt war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Polizei leitete entsprechende Strafverfahren ein.
Fahren unter Alkoholeinfluss (0,97 Promille) und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind Straftatbestände, die zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen führen können.
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