Alkoholfahrt in Großenkneten: 2,04 Promille
Ein Pkw-Fahrer aus Großenkneten verursachte einen Verkehrsunfall und stand dabei unter erheblichem Alkoholeinfluss. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,04 Promille, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 2,04 Promille stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und führt zu Bußgeld, Punkte und Fahrverbot; die Blutprobe dient als Beweismittel im Alkoholtestverfahren.
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