Alkoholfahrt in Goldenstedt: 2,90 Promille ohne Fahrerlaubnis
Ein 37-jähriger Autofahrer wurde in Goldenstedt mit 2,90 Promille Blutalkoholkonzentration einer Verkehrskontrolle unterzogen. Zusätzlich zur Alkoholbeeinflussung konnte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, weshalb die Weiterfahrt untersagt und ein Alkoholtest angeordnet wurde.
Die Fahrt unter Alkoholeinfluss (2,90 Promille) stellt eine Straftat dar und wird mit einer Blutprobenentnahme dokumentiert; zusätzlich liegt eine Fahrerlaubnisfehlbarkeit vor.
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