Alkoholfahrt in Bad Nenndorf: Fahrer mit 1,62 Promille gestoppt
Ein Fahrzeugführer wurde in Bad Nenndorf während einer Verkehrskontrolle mit einem Atemalkoholwert von 1,62 Promille aus dem Verkehr gezogen. Die Polizisten stellten mehrere leere Bierdosen im Fahrzeug fest und ordneten einen Alkoholtest an. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
Fakten
Fahren mit 1,62 Promille ist eine Straftat nach StGB § 316 und führt zu Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie obligatorischer Blutprobe.
Statistiken (NI)
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