Alkoholfahrt in Bassum: 3,48 Promille – Führerschein beschlagnahmt
Eine 43-jährige Fahrerin wurde in Bassum mit erheblicher Alkoholbeeinträchtigung gestoppt. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,48 Promille, woraufhin eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
Trunkenheit im Verkehr mit einem Atemalkoholtest von 3,48 Promille ist eine Straftat nach § 316 StGB und führt zur Beschlagnahme des Führerscheins sowie zu Blutprobenentnahme.
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