Alkoholfahrt auf Fahrrad in Salzgitter-Lebenstedt
In der Nacht zum 25. April 2026 wurde ein Mann in Salzgitter-Lebenstedt mit seinem Fahrrad gestoppt, nachdem ein freiwilliger Alkoholtest einen Wert von 1,73 Promille ergab. Nach der Blutentnahme wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und der Fahrer schob sein Fahrrad den restlichen Weg.
Fakten
Fahrten unter Alkoholeinfluss sind strafbar; ein Alkoholtest von 1,73 Promille führt zu Strafverfahren und Blutentnahme gemäß StGB § 316.
Statistiken (NI)
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