Drogenfahrt ohne Führerschein: Blutprobe angeordnet
Eine 37-jährige Fahrerin aus Vechta wurde in Neuenkirchen-Vörden einer Verkehrskontrolle unterzogen und stand unter dem Einfluss berauschender Mittel. Der Drogentest führte zur Anordnung einer Blutprobe und zur Untersagung der Weiterfahrt. Gegen die Fahrzeugführerin wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Fakten
Fahren unter Drogeneinfluss ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat; die angeordnete Blutprobe dient der rechtssicheren Beweisführung vor Gericht.
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