Alkoholfahrt auf E-Scooter in Hessisch Lichtenau
Ein 35-jähriger Mann wurde in Hessisch Lichtenau auf einem E-Scooter fahrend angehalten, da er unter Alkoholeinfluss stand. Wegen aggressiven Verhaltens konnte kein freiwilliger Alkoholtest durchgeführt werden, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der nicht zugelassene E-Scooter wurde sichergestellt.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist strafbar; die angeordnete Blutentnahme dient als Nachweis für den Alkoholtest und Verfolgung der Ordnungswidrigkeit.
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