Drogenfahrt Laupheim: 19-Jähriger aus dem Verkehr gezogen
Ein 19-jähriger Autofahrer fiel bei Laupheim durch Schlangenlinienfahrt auf und wurde einer Kontrolle unterzogen. Der Atemalkoholtest war negativ, doch der Drogentest deutete auf Drogenbeeinflussung hin. Nach einer Blutprobe wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein zur Überprüfung an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Fahren unter Drogeneinfluss ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern, Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird; eine Blutprobe kann zur Beweissicherung angeordnet werden.
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