Grenzkontrollen: 13 Drogenfahrten und 3 Alkoholfahrten
Bei grenzüberschreitenden Kontrollen zwischen Mittelbaden und Bas Rhin wurden insgesamt 13 Fahrten unter Drogeneinfluss und 3 Fahrten unter Alkohol- bzw. Betäubungsmitteleinfluss geahndet. Die Sicherheitspartner führten dabei offene und verdeckte Maßnahmen durch, um den Kontrolldruck auf grenzüberschreitend agierende Tätergruppierungen zu erhöhen.
Fahrten unter Drogeneinfluss sind gemäß BtMG und StVO strafbar und erfordern einen Drogentest zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit.
Fakten
Statistiken (BW)
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