Alkoholfahrt ohne Fahrerlaubnis: 1,89 Promille auf B10
Ein 25-jähriger Fahrer wurde auf der Bundesstraße 10 bei Wörth mit 1,89 Promille und ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt. Nach einem Atemalkoholtest wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe zur Bestätigung entnommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille ist eine Straftat; der Atemalkoholtest dient als Screening, die Blutprobe als rechtssicherer Nachweis für das Ermittlungsverfahren.
Statistiken (RP)
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