Alkoholfahrt Gaggenau: 2,8 Promille und Widerstand
Ein 43-jähriger Fahrer war mit 2,8 Promille auf der A5 und B462 unterwegs und ignorierte Anhaltesignale der Polizei. Nach einer Verfolgungsfahrt mit Schlangenlinien und einer Kollision mit einem Leitpfosten konnte das Fahrzeug zwischen Gaggenau-Mitte und Gaggenau-Ottenau gestoppt werden. Der Fahrer leistete erheblichen Widerstand gegen die Beamten und setzte sein aggressives Verhalten auch im Krankenhaus fort.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Atemalkoholtest von 2,8 Promille ist eine Straftat nach § 316 StGB und führt zu Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie einer möglichen MPU-Anordnung.
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