Alkoholfahrt B 28: Golf-Fahrer mit 2,0 Promille verunglückt
Ein 46-jähriger Golf-Fahrer verursachte am Mittwochnachmittag auf der B 28 einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung. Der Atemalkoholtest ergab einen Messwert von knapp 2,0 Promille, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der Führerschein wurde einbehalten und ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro entstand.
Fakten
Alkoholfahrten mit über 1,6 Promille sind Strafdelikte; der Atemalkoholtest und die angeforderte Blutentnahme dienen der Beweissicherung für ein Strafverfahren nach StGB.
Statistiken (BW)
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