Alkoholfahrt mit 2,9 Promille: Unfall ohne Führerschein
Ein 46-Jähriger verursachte in VS-Schwenningen einen Unfall unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholkonzentrationswert von etwa 2,9 Promille. Der Alkoholtest offenbarte nicht nur die erhebliche Alkoholisierung, sondern auch, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß und eine gefälschte Fahrerlaubnis vorgezeigt hatte.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 2,9 Promille stellt eine Straftat dar und führt zu strafrechtlichen Konsequenzen sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis; der Alkoholtest ist entscheidend für die strafrechtliche Verfolgung.
Statistiken (BW)
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