Alkoholfahrt in Bad Wildbad: 2,4 Promille und Fahrerflucht
Eine 53-jährige Autofahrerin verursachte in Bad Wildbad einen Verkehrsunfall unter erheblicher Alkoholeinwirkung und flüchtte anschließend vom Unfallort. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,4 Promille, woraufhin die Fahrerin ihren Führerschein abgeben musste und sich einer Blutprobe unterziehen hatte.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit über 2,4 Promille BAK stellt eine schwere Verkehrsstraftat dar; der Atemalkoholtest dient als Nachweis der Fahruntüchtigkeit gemäß StGB § 316.
Statistiken (BW)
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