Alkoholfahrt auf dem Fahrrad: 61-Jähriger trotz Verbot unterwegs
Ein 61-jähriger Fahrradfahrer wurde in Nußdorf mit 1,6 Promille alkoholisiert angetroffen und erhielt von der Polizei ein Fahrverbot. Nur eine Stunde später erwischte ihn eine Streife erneut auf seinem Rad in Schlangenlinien fahrend. Eine Blutentnahme folgte und das Fahrrad wurde sichergestellt.
Fakten
Fahrten unter Alkoholeinfluss sind strafbar; der Alkoholtest bzw. die Blutentnahme dokumentieren die Fahruntüchtigkeit und begründen eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Statistiken (BW)
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