Alkoholfahrt nach Körperverletzung in Meckenbeuren
Ein 34-jähriger Mann wurde in Friedrichshafen Ailingen mit einer Stange attackiert und erlitt schwere Kopfverletzungen. Danach fuhr er alkoholisiert mit seinem Chevrolet nach Meckenbeuren und leistete Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist gemäß StVG strafbar. Ab 0,5 Promille BAK liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Zusätzlich drohen Strafen für Widerstand gegen Polizeibeamte.
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Statistiken (BW)
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