89-Jähriger fährt in Schlangenlinien: Alkoholtest verweigert
Ein 89-jähriger Autofahrer ist am Sonntagmittag in Sigmaringen entgegen der Fahrtrichtung mit Schlangenlinien auf einen Polizeiwagen zugefahren. Nach dem Vortest, den der Senior nicht durchführen konnte, ordnete die Polizei eine Blutprobe an. Der Fahrer erhält nun straf- und führerscheinrechtliche Konsequenzen wegen Verdachts auf Alkoholeinflusses.
Fakten
Alkoholtests und Blutproben sind zulässige Ermittlungsmittel; wiederholte Ablehnung verschärft die rechtliche Würdigung gemäß StGB §316 (Fahren unter Alkoholeinfluss).
Statistiken (BW)
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