Drei Alkoholfahrten in der Region Reutlingen und Tübingen
Das Polizeirevier Reutlingen und Tübingen verfolgten am Wochenende drei Fälle von Alkoholfahrten. Eine 22-Jährige verursachte mit 1,6 Promille einen Verkehrsunfall mit 8.000 Euro Sachschaden, ein 30-jähriger S-Pedelec-Fahrer stürzte mit 1,7 Promille und zog sich schwere Verletzungen zu. Ein weiterer 46-Jähriger wurde mit erheblicher Alkoholisierung auf seinem Kleinkraftrad ohne Fahrerlaubnis kontrolliert.
Fakten
Alkoholfahrten unter Einfluss erfordern Blutprobe und Führerscheinbeschlagnahme; Promillegrenzen ab 0,5% sind strafbar und führen zu Fahrverboten und Geldbußgeldern.
Statistiken (BW)
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